Im Erstgespräch wird geklärt ob es sich bei den geschilderten Problemen und Schwierigkeiten um eine psychische Erkrankung handelt.
Bei Kindern findet das Erstgespräch meist als gemeinsames Gespräch mit den Eltern zusammen. Es kann aber auch sein, dass ich einen Teil des Gesprächs mit den Eltern allein oder mit dem Kind alleine verbringe. Jugendliche ab 15 Jahre dürfen in der Regel eine Psychotherapie selbst und auch ohne Einbezug der Eltern beantragen. Das Erstgespräch kann dann auch ohne die Eltern stattfinden, je nachdem wie es vom Jugendlichen gewünscht ist.
Am Ende des Erstgesprächs teile ich Ihnen dann dann meine Einschätzung mit, welche der unterschiedlichen Hilfsmöglichkeiten sinnvoll erscheinen. Hierzu gehören z.B. psychotherapeutische Behandlung (Einzel- oder Gruppenpsychotherapie), teilstationäre oder stationäre Psychotherapien, psychiatrische Behandlungsmöglichkeiten inklusive Medikation, Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe oder Selbsthilfe- und Beratungsangebote.
Bitte beachten Sie, dass ich leider nicht jedem Patienten, den ich in der psychotherapeutische Sprechstunde sehe, auch sofort einen Therapieplatz anbieten kann.
Sollte eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie geeignet erscheinen bei den Schwierigkeiten zu helfen, können weitere Termine bei mir vereinbart werden, die sog. Probatorik